Rahmenausschreibung

für Wettspiele des Golfclub Schloss Myllendonk e.V.

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Rahmenausschreibung gilt für alle vorgabenwirksamen und nicht vorgabenwirksamen Wettspiele des Golfclubs Schloss Myllendonk wenn und soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels auf diese Rahmenausschreibung Bezug genommen wird.
  • Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbands („DGV“) in der am Tag des Wettspiels geltenden Fassung (einschließlich Amateurstatut). Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen über die Internetangebote des DGV unter www.golf.de möglich. Es gilt für Wettspiele zusätzlich die Einzelausschreibung in der am Tag des Wettspiels gültigen Fassung.
  • Soweit diese Rahmenausschreibung und die Einzelausschreibung kollidieren, geht die Einzelausschreibung dieser Rahmenausschreibung vor.

§ 2 Nennliste und Meldeschluss

  • Anmeldungen können durch Telefon, PC - Caddie APP, Internet, persönlich oder über eine dritte Person im Sekretariat erfolgen.
  • Für Wettspiele im Rahmen von Sponsorenturniere, Kunden- oder Einladungsturnieren kann ein gesondertes Meldeverfahren gelten.
  • Meldungen nach dem offiziellen und in der speziellen Ausschreibung zum Wettspiel festgelegten Meldeschluss können nur in Ausnahmefällen von der Spielleitung berücksichtigt werden.

§ 3 Meldegebühr

  • Die Höhe der Meldegebühr wird in der Einzelausschreibung festgelegt. Die Meldegebühr muss am Tag des stattfindenden Wettspiels vor Beginn der Runde im Sekretariat entrichtet werden. Wer sich nicht spätestens bis zum Meldeschluss von der Meldeliste/Warteliste wieder streicht und nach Meldeschluss nicht erscheint, bzw. nach Meldeschluss abmeldet hat ebenfalls die Meldegebühr zu bezahlen.
  • Eine Turnierabsage aufgrund einer geringen Beteiligung bleibt vorbehalten

§ 4 Startliste

  • Nach Meldeschluss wird durch das Sekretariat eine Startliste erstellt, aus der folgendes ersichtlich ist: Name und Spielvorgabe aller Bewerber sowie ihre Zusammenstellung in Spielgruppen, genaue Startzeiten, (Tag und Uhrzeit) sowie Start-Tee für alle Bewerber.
  • In Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluss bis unmittelbar vor Wettspielbeginn noch Bewerber in die Startliste aufnehmen.
  • Die Startliste wird spätestens einen Tag vor dem Wettspiel ausgehängt und veröffentlicht, ausgenommen sind Wettspiele, die am selbigen Tag Meldeschluss haben und auch stattfinden.
  • Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich bei Abschlag von einem bzw. zwei Tees diese 30 Minuten, sowie bei Kanonenstart der gesamte Platz min. 30 Minuten vor Beginn gesperrt wird.

§ 5 Teilnehmer und Zählkarte

Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel (Bewerber) ist verantwortlich für:
 

  • die Beachtung und Einhaltung der Platzregeln des GC Schloss Myllendonk, einschließlich der Vorgaben zur Benutzung der Driving Range.
  • die Einhaltung der Richtzeiten (unangemessene Verzögerung, langsames Spiel, Regel 5.6)
  • die Einhaltung der Regeln 4.1 und 4.2, die besagen, dass nur Schläger und Bälle zugelassen sind, die den Bestimmungen der Ausrüstungsregeln entsprechen.
  • es besteht Doping Verbot
  • die Entrichtung des Nenngelds (Startgeld) vor Beginn des Wettspiels, das auch im Falle der Nichtteilnahme fällig ist, falls die Bewerbung nicht vor Meldeschluss zurückgezogen wurde bzw. nach Meldeschluss nicht erscheint oder nach Meldeschluss abmeldet.
  • die Richtigkeit der Eintragungen auf seiner Zählkarte (Vorgabe und Spielergebnis)
  • das genaue Einhalten der Startzeit
  • die unmittelbare Einreichung seiner Zählkarte

§ 6 Startverspätung / Spielzeit

  • Bei Startverspätung gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 5.3 der Golfregeln und Anmerkung.
  • Teilnehmer, die ihre Abschlagszeit um bis zu 5 Minuten verfehlen, werden im Zählspiel mit zwei Strafschlägen, im Lochwettspiel mit Verlust des ersten Loches bestraft (gilt auch bei Frühstarts). Größere Verspätungen werden mit Disqualifikation bestraft. Der Teilnehmer darf dann nicht mehr am Turnier teilnehmen.
  • Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeit zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind (siehe Scorekarte) mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6 angesehen.

Strafe für Verstoß:

1. Verstoß: 1 Strafschlag
2. Verstoß: Grundstrafe
3. Verstoß: Disqualifikation

  • Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen von zwei Löchern verzögert, wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
  • Hinweis: Unabhängig davon gilt Regel 5.6 weiter: Bei unangemessener Spielverzögerung (z. B. Ballsuchen länger als 3 min.) fallen zusätzliche Strafen an.

§ 8 Wettspielleitung

  • Die Wettspielleitung besteht in der Regel aus 3 Personen, kann bei kleineren Turnieren aber auch aus einer Person bestehen. Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele.
  • Unterbleibt die namentliche Nennung, so setzt sich die Spielleitung aus dem Clubmanager und zwei anwesenden Sekretariatsmitarbeitern oder Professionals zusammen.
     

Sie kann im Zuge dieser Aufgabe:

  • über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen entscheiden
  • Änderungen in der Zusammenstellung von Spielergruppen bis unmittelbar vor Beginn des Wettspiels vornehmen
  • alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Wettspielablauf ergreifen
  • auf Grund besonderer Umstände die für allg. Spielbetrieb gültigen Platzregeln korrigieren bzw. ergänzen
  • Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Rahmenausschreibung erleiden.

§ 9 Regelentscheidungen durch die Spielleitung

  • Bezüglich Entscheidungen der Spielleitung wird auf Regeln 20 verwiesen. Ihre Entscheidung ist endgültig in dem Sinn, dass der Spieler kein Recht hat, sie anzufechten. Allerdings kann die Spielleitung von sich aus eine (falsche) Entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel beendet ist (Regel 20.2d). Die Spielleitung entscheidet im Falle einer Disqualifikation als Gesamtausschuss mit Mehrheit. Die Spielleitung kann Platzrichter bestimmen. Sind Platzrichter bestimmt, ist deren Entscheidung endgültig.
  • Beanstandungen, die Auswirkungen auf Ergebnisse des betreffenden Wettspiels haben können, müssen bis spätestens 20 Minuten, nachdem der letzte Wettspielteilnehmer den Platz verlassen hat, eingebracht werden (Ausgenommen: Beanstandungen nach 20.2e der Golfregeln).
  • Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse, nach der offiziellen Siegerehrung per Aushang angeschlagen und öffentlich gemacht sind.
  • Verhaltensvorschriften für Turniere: Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

§ 10 Aussetzung des Spiels wegen Gefahr

  • Für die Aussetzung des Spiels gilt grundsätzlich Regel 5.7 der Golfregeln. Setzt die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr aus: Das Signal für die Aussetzung des Spiels ist ein langer Signalton einer Sirene. Die Wiederaufnahme des Spiels wird durch zwei kurze Signaltöne einer Sirene signalisiert.

§ 11 Gleiche Ergebnisse, Stechen

  • Bei gleichen Ergebnissen entscheiden die besseren 9 Löcher. Bei weiterer Gleichheit werden bis zu einer Entscheidung die besseren 6, 3, 2, 1 Löcher gewertet, im Netto unter Vorgaben-anrechnung. Die Auswahl der Löcher erfolgt nach dem Vorgabenverteilungs-schlüssel, wobei auf das schwierigste Loch das leichteste, auf das drittschwierigste das drittleichteste, auf das fünftschwierigste das fünftleichteste etc. folgt. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

§ 12 Ergebnisliste

  • Nach der Siegerehrung eines Wettspiels wird eine Ergebnisliste für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden am schwarzen Brett im Clubhaus oder auf der Webseite des Golfclubs veröffentlicht. Nach Ablauf der 48 Stunden ist ein Protest nicht mehr möglich.

§ 13 Carts und Caddies

  • Die Benutzung von Carts bei vorgabenwirksamen Turnieren ist nur im Zusammenhang eines des aktuellen Jahres gültigen Attestes gestattet; liegt kein gültiges Attest vor, entscheidet die Spielleitung; dies gilt auch bei dauerhaften gesundheitlichen Problemen der betreffenden Person. Das Attest ist somit jährlich immer zu erneuern und im Sekretariat einzureichen.
  • Vollendung des 75. Lebensjahres, ist bei vorgabenwirksamen Turnieren kein Attest erforderlich. Die Spielleitung legt fest, ob Spieler die ein Cart nutzen aus der Preiswertung herausgenommen werden.

§ 14 Siegerehrung / Preise / Klasseneinteilung

  • Generell sollte jeder Teilnehmer aus Gründen der Integrität bis zur Siegerehrung bleiben.
  • Ist der Spieler bei der Siegerehrung nicht anwesend, wird der Preis an den Nächstplatzierten weitergereicht.
  • Bei verderblichen Preisen behält sich die Spielleitung die Option einer anderweitigen Verwendung vor; alles Weitere ist der Einzelausschreibung zu entnehmen.
  • Die Anzahl und Einteilung der Klassen ergibt sich aus der Einzelausschreibung.

§ 15 Bilder und Videos (Datenschutz)

  • Die Fotos und Videos die während eines Wettspiels und der Siegerehrung gemacht werden, werden für Zwecke der Darstellung auf der Webseite, im Newsletter und in verschiedenen Golfclub Magazinen verwendet. 
  • Zudem werden die Namen der Teilnehmer auf den Melde – Start – und Ergebnislisten ausgehängt und im Internet veröffentlicht. 
  • Ist die Darstellung in einem der vorher genannten Medien nicht gewünscht, muss dieses schriftlich im Sekretariat hinterlegt werden.
     

Stand April 2020