Allgemeine Spielordnung des Golfclub Schloss Myllendonk e.V.
1) Allgemeines
Zur Gewährleistung eines geregelten und fairen Spielbetriebes gilt als verbindliche Grundlage im Golfclub Schloss Myllendonk – neben den aktuellen „Offiziellen Golfregeln“ (einschließlich Amateurstatut) und den aktuellen „Handicap-Regeln“ des Europäischen Golfverbandes (EGA) – diese „Allgemeine Spielordnung“; sie hat gleichermaßen für Mitglieder und Gäste Gültigkeit. Zusätzlich gelten die örtlichen Platzregeln sowie eventuelle Sonderplatzregeln. Es liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Golfspielers, sich über den Inhalt der Spielordnung und der Platzregeln zu informieren.
Als Erweiterung dieser Spielordnung gelten für alle angesetzten Wettspiele und registrierte Privatrunden (RPR) die „Rahmenausschreibung“, die „Örtlichen Platzregeln“ und eventuell zeitlich begrenzte Sonderplatzregeln. Diese müssen ebenfalls bei allen an Wettspielen teilnehmenden Spieler/innen als bekannt vorausgesetzt werden.
Die „Allgemeine Spielordnung“, die „Rahmenausschreibung“, die „Örtlichen Platzregeln“ und zeitlich begrenzte Sonderplatzregeln werden in der jeweils aktuellen Fassung öffentlich ausgehängt und sind zusätzlich im Internet unter www.gcsm.de und im Sekretariat einsehbar.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Clubmanagements, zudem die Golfprofessionals und alle mit der Platzaufsicht beauftragten Personen, sind befugt, die Einhaltung der Spielordnung zu überwachen. Zur Regelung von Verstößen gegen die „Spielordnung“ ist generell der Vorstand zuständig. Bei schweren Verstößen wird der Sachverhalt dem Ältestenrat zu Klärung vorgelegt. Dagegen ist für Verstöße gegen die „Wettspielordnung“ die jeweilige Wettspielleitung zuständig und ausschließlich alleine entscheidungsbefugt.
Das Hausrecht auf der gesamten Platzanlage, mitsamt allen Gebäuden, obliegt dem Golfclub Schloss Myllendonk e.V.
Die Benutzung der gesamten Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden, die einem Benutzer entstehen, ist ausgeschlossen.
2) Golfregeln und “Verhalten der Spieler”
Jeder Spieler/Spielerin sollte während des Spiels im Besitz einer aktuellen Fassung der “Offiziellen Golfregeln” sein. Ein korrektes Verhalten auf dem Platz und das Einhalten der Etikette war schon immer ein wesentlicher Grundsatz für einen reibungslosen Spielablauf. Seit 2019 ist “Das Verhalten der Spieler/innen” Bestandteil der “Offiziellen Golfregeln” und durch Regel 1 entsprechend definiert. Auch außerhalb von Wettspielen können grobe Verstöße zwecks Klärung im Sekretariat gemeldet und vom Vorstand und/oder dem Ältestenrat geregelt werden.
3) Spielberechtigung
Mitglieder: Mitglieder des Golfclub Schloss Myllendonk mit mind. PE und/oder einem HCPI von mind. 54,0 sind spielberechtigt; Einschränkungen ergeben sich eventuell bei angesetzten Wettspielen mit Begrenzung des HCPI. Die Grundvoraussetzungen zur Erlangung der Platzerlaubnis werden in Absprache mit den Trainern festgesetzt. Nähere Information hierzu im Sekretariat.
Das Bagtag des Golfclub Schloss Myllendonk ist gut sichtbar am Golfbag zu befestigen.
Kinder: Die Platzerlaubnis für Kinder bis 14 Jahre orientiert sich an den Statuten zur Erlangung des DGV- Kindergolfabzeichens in Gold. Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Goldabzeichens ist die Erteilung der Platzerlaubnis mit HCPI 54,0 verbunden. Die Golftrainer nehmen den Kindern die entsprechende Prüfung ab und erteilen damit die Erlaubnis zum Bespielen des Platzes. Bei Kindern mit Goldabzeichen ist bis zu einem Alter von 10 Jahren beim Bespielen des Platzes eine Erwachsenenbegleitung zwingend vorgeschrieben, Kinder zwischen 10 und 14 Jahren dürfen den Platz ohne Begleitung bespielen. Kinder jeden Alters mit HCPI 36,0 und besser dürfen den Platz ohne Einschränkung bespielen. Das Bagtag „Kindergolfabzeichen in Gold“ ist gut sichtbar am Golfbag zu befestigen.
Gäste: Gäste mit einem gültigen DGV- oder entsprechendem nationalen Clubausweis erlangen nach Voranmeldung im Sekretariatund Entrichtung des Greenfees (siehe Punkt 5) begrenztes Spielrecht für 9 oder 18 Löcher. Erforderlicher HCPI wochentags mind. 45,0, an Wochenenden und Feiertagen mind. 36,0. Die Greenfee-Karte ist gut sichtbar am Golfbag zu befestigen.
4) Course Handicap
Die Zuerkennung, Festlegung und Änderung des Course Handicaps erfolgt ausschließlich nach dem DGV Course Rating und dem „Spiel- und Wettspielhandbuch“. Die Zuständigkeit obliegt dem Handicapausschuss.
5) Greenfee-Regelung für Gäste
Grundsätzlich ist das Greenfee immer vor der Runde im Sekretariat zu bezahlen. Für den Fall, dass das Sekretariat nicht besetzt ist, befindet sich im Eingangsbereich der Garderoben ein ‚Greenfee-Kasten‘, in den die entsprechende Spielgebühr deponiert werden kann. „Schwarzspieler/innen“ werden namentlich erfasst und generell sofort des Platzes verwiesen, wobei die nicht entrichtete Spielgebühr nachträglich eingefordert wird. In Wiederholungsfällen wird ein generelles Haus- und Platzverbot ausgesprochen.
Samstags, sonntags, an allen Feiertagen sowie freitags ab 13:00 Uhr gilt der Wochenendtarif. Während dieser Zeiten können Gäste nur in Begleitung von Clubmitgliedern spielen. Voranmeldung im Sekretariat ist generell erforderlich.
Selbstverständlich sind ausländische Gäste mit entsprechendem nationalem Clubausweis ihres Landes gern gesehene Gäste zu gleichen Konditionen. Hierzu zählen auch deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz bzw. Zweitwohnsitz am Heimatclub im In- oder Ausland nachweisen können.
6) Sperre / Teilsperre des Platzes
Bei gegebenen Anlässen (Pflegearbeiten, Bauarbeiten, Witterung etc.) kann es erforderlich sein, den Platz zum Teil oder vollständig sperren zu müssen. Entsprechende Informationen werden auf der Homepage und/oder durch aufgestellte Schilder bekannt gegeben. Das Spielen auf den gesperrten Bereichen ist strengstens verboten, Zuwiderhandlungen führen zu Sanktionen (Platzverweis, zeitlich begrenzte Platzsperre, o.ä.).
Vor Wettspielen wird der Platz rechtzeitig für nicht am Turnier teilnehmende Spieler/innen gesperrt, so dass ein reibungsloser Turnierablauf gewährleistet ist. Vor dem Turnier spielende Gruppen müssen den Platz verlassen, sobald sich eine Behinderung der Turnierteilnehmer/innen ergibt. Im Anschluss an ein Turnier sollte darauf geachtet werden, dass immer eine Spielbahn Abstand zum letzten Turnierflight eingehalten wird.
7) Marshal, Starter, Platzrichter
Die vom Spielausschuss und/oder vom Clubmanagement eingesetzten Personen, die die Funktion eines Marshals, eines Starters oder eines Platzrichters übernehmen, sind zur Einhaltung und Umsetzung der „Allgemeinen Spielordnung“ beauftragt. Im Rahmen ihres Auftrages, einen geregelten Spielbetrieb und die Umsetzung dieser Spielordnung zu gewährleisten, besitzen sie uneingeschränkte Entscheidungsbefugnis. Spieler, die sich den Anweisungen widersetzen, werden namentlich dem Büro gemeldet. Der Vorstand und/oder der Ältestenrat entscheiden dann nach Prüfung über Sanktionen.
8) Durchspielen, Vorrecht auf dem Platz
Grundsätzlich sollte schneller spielenden Spielergruppen unaufgefordert Gelegenheit zum Durchspielen gegeben werden, unabhängig davon, ob die Spielergruppe größer oder kleiner ist.
Wochentags haben in der Regel schnellere Spielgruppen zu zweit unaufgefordert Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu dritt oder zu viert. Spielgruppen zu dritt haben wiederum Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu viert.
An Wochenenden und Feiertagen sollten sich die Spieler/innen zu Dreier- oder Viererspielgruppen zusammenschließen. Am 1. Abschlag präsente Dreier- bzw. Vierergruppen dürfen und sollen vor Zweiergruppen starten. Zweier sollten sich mit Einzelspielern zu Dreier- oder Vierergruppen zusammenschließen, um einen zügigen Spielablauf zu gewährleisten. Anwesende Starter / Marshals sind durch das Sekretariat und den Vorstand legitimiert und entsprechend weisungsbefugt, regulierend in die Flight-Zusammenstellung einzugreifen. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Ein unaufgefordertes Durchspielrecht für kleinere Spielergruppen gibt es am Wochenende nicht. Ein Durchspielrecht für jedwede Gruppe ergibt sich aber, sobald eine Spielgruppe den Anschluss an die davor spielende Gruppe über mehr als eine Spielbahn verloren hat oder mit dem Suchen nach Bällen begonnen hat, und die nachfolgende Spielgruppe, gleich welcher Größe, aufgelaufen ist.
Einzelspielern muss kein Durchspielrecht eingeräumt werden. An Wochenenden und Feiertagen haben Einzelspieler bei entsprechendem Spielaufkommen weder Spiel-, noch Durchspielrecht. Die gegenseitige Rücksichtnahme gebietet es aber, dass Spielergruppen nachfolgende Einzelspieler/innen zum Mitspielen auffordern oder das Durchspielen ermöglichen.
9) Abspielen vom 10. Abschlag
Der Beginn der Runde an Abschlag 10 ist nur möglich, wenn die Ampel auf dem Weg zu Tee 10 „grün“ ist.
Spieler/innen, die ihre Runde regulär an Tee 1 begonnen haben, haben gegenüber an Tee 10 Gestarteten Durchspielrecht.
Spieler/innen, die an der Tee 10 gestartet sind, und die dann – von Grün 18 kommend – an Abschlag 1 weiterspielen möchten, haben kein Recht zum sofortigen Weiterspielen. Aus Rücksichtnahme empfiehlt sich für alle Beteiligten ein Einfädeln nach dem „Reißverschluss-System“.
10) Spieltempo (Ready Golf)
Seit 2019 ist Ready Golf Bestandteil der offiziellen Golfregeln. Dies sollte von jedem Spieler und jeder Spielerin als Chance genutzt werden. Für 18 Löcher ist prinzipiell eine Spielzeit von 3,5 bis maximal 4,0 Std. als ausreichend anzusetzen. Ein schnelleres Spiel kann ermöglicht werden, wenn immer die Person als erstes den Ball schlägt, die dazu bereit ist.
11) Haustiere
Das Mitführen von Hunden, Katzen und anderen Haustieren ist auf dem gesamten Golfplatz und innerhalb des Clubhauses verboten. Außerhalb des Platzes ist das Mitführen von Hunden erlaubt, es besteht aber Anleinpflicht.
12) Sicherheit von Spieler/innen und Greenkeepern
Für die Sicherheit von Spieler/innen und Greenkeepern ist gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bei entsprechender Gegebenheit muss Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit anderen Spielern oder den Platzarbeitern aufgenommen werden, um keine Gefahrensituation entstehen zu lassen. Der Ball darf auf keinen Fall gespielt werden, wenn sich in Reichweite des Schlages Spieler/innen oder Platzarbeiter befinden, mit denen zuvor keine Verständigung stattgefunden hat! Generell hat die Platzpflege jederzeit Vorrecht vor dem Spiel, wobei die Greenkeeper angehalten sind einen möglichst zügigen Spielablauf zu gewährleisten, soweit es die Pflegemaßnahmen erlauben.
Wir bitten zu beachten, dass an jedem Montag alle Pflegearbeiten auf dem Platz Vorrang haben! Unter den zuvor angegebenen Sicherheitshinweisen darf der Ball erst gespielt werden, wenn die jeweiligen Arbeiten auf dem Abschlag, der Spielbahn, im Bunker und auf dem Grün abgeschlossen sind. Nur ohne ständige Unterbrechung können die anstehenden Arbeiten geschafft werden.
13) E-Carts
Außerhalb von festgesetzten Wettspielen ist die Benutzung von motorgetrieben Golfcarts unter Beachtung der unten aufgeführten Regeln gestattet. Mitglieder und Gäste können je nach Verfügbarkeit gegen Gebühr Golfcarts anmieten. Diesbezügliche Informationen im Sekretariat.
Für festgesetzte Wettspiele und RPR gilt ausschließlich die „Allgemeine Wettspielordnung“ (siehe dort).
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Führen von Golfcarts strengstens untersagt. Eine Ausnahme davon besteht lediglich bei Jugendlichen ab 16 Jahren, die einen eigenen gültigen Führerschein vorlegen können. Missachtung dieser Vorgaben führt zu Sanktionen.
Bei der Benutzung von Golfcarts gelten folgende Regeln:
- Möglichst nur im Semirough fahren
- Nicht durch das Rough und nicht durch Anpflanzungen fahren
- Grüns weiträumig umfahren
- Nicht zwischen Bunker und Grün fahren
- Fairway nur auf Höhe des Balls rechtwinklig kreuzen
- Auf dem gesamten Parkplatzgelände gilt generell die StVO
14) Bekleidung, Schuhe
Die gesamte Golfanlage darf nur mit Softspikes, Turn- oder Noppenschuhen betreten und bespielt werden. Das Tragen von Schuhen mit Metallspikes ist verboten. Allen Mitgliedern und Gästen wird adäquate Bekleidung empfohlen. Weitere Informationen bezüglich nicht erwünschter Kleidung befinden sich in unserer Kleiderordnung.
15) Unsportliches Verhalten
Verhalten sich Spieler/innen unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Vorstand und/oder der Ältestenrat gegen den oder die Spieler nach einer Anhörung Sanktionen in Form von Verwarnungen, Auflagen, befristeten oder dauernden Platz und/oder Wettspielsperren o.ä. verhängen.
16) Verhalten auf dem Platz
Rücksichtnahme gegenüber anderen Spieler/innen und gegenüber dem Platz ist eine Verpflichtung!
- Keine Probeschwünge mit Rasenkontakt auf den Abschlägen.
- Bunker harken und Bunkerspuren beseitigen.
- Bunkerharken in Spielrichtung in den Bunker legen (niemals quer zwischen Bunker und Grün!)
- Ausgeschlagene Divots immer sauber einsetzen und festtreten.
- Pitchmarken immer sauber ausbessern! (Die eigene und mindestens eine weitere).
- Mit Trolleys und Golfcarts nicht zwischen Grünbunker und Grün fahren.
- Keine Schläge, die andere Menschen gefährden könnten.
- Zügiges Spielen, situationsangepasstes Durchspielen ermöglichen.
- Hinweisschilder sind zu beachten, Absperrungen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Spielen mit Range-Bällen ist auf dem gesamten Platz strengstens verboten!
- Platz sauber halten, keine Abfälle oder Zigaretten auf den Platz werfen oder in Abschlagsmarkierungen.
17) Gewitter-Warnsystem
Dieses Jahr wurde an Bahn 3 ein Gewitterwarnsystem installiert und in Betrieb genommen. Das vollautomatische Warnsystem empfängt punktgenaue Blitz-Ortungsdaten von faktisch gemessenen Blitzen in der Umgebung des Platzes.
Ist ein Gewitter so nahe, dass Blitze in sicherheitsrelevanter Entfernung gemessen werden, warnt das System mit einem Sirenenton auf dem Platz. Außerdem gibt es eine Information auf dem Smartphone über die „COPTR-App“. Die Spieler sind angehalten, ihr Spiel unmittelbar zu unterbrechen und Schutz zu suchen. Hat es 20 Minuten lang nicht mehr geblitzt, erfolgt die Entwarnung per Sirenenton und auf dem Smartphone.
Unabhängig davon bleibt es jedem Spieler selbst überlassen, das Spiel gemäß Regel 5.7 zu unterbrechen.
Wir wünschen allen einen erfolgreichen und ungestörten Spielverlauf.
| Der Vorstand |
aktualisiert: Dezember 2025 |