Platzregeln 2024

Spielverbotszonen (Regel 2.4)

Das Spielen aus den Spielverbotszonen ist verboten.

Die mit

  • Pfähle mit grünen Köpfen
  • Blaue Pfähle
  • Anpflanzungen - durch Manschetten, Bänder oder Seile markiert –
     

gekennzeichneten Bereiche sind Spielverbotszonen. Es gilt Musterplatzregel E 10.

Ein Spieler muss Erleichterung nach der anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen.

Der Bereich der Blumenanpflanzung rechts von Bahn 2 darf nicht betreten werden. Ist das Betreten einer Spielverbotszone verboten, kann das Betreten der Spielverbotszone als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.

AUS (Regel 18.2)

Wird durch weiße Pfähle oder weiße Linien gekennzeichnet.
Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

Freileitungen und/oder Freileitungsmasten

Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine auf dem Platz befindliche Freileitung oder deren auf dem Platz befindlichen Mast getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen (siehe Regel 14.6 zum Verfahren). 

Üben (Regel 5.2)

Das Üben (wie z.B. Rollen des Balls auf dem Grün oder Machen eines Schlags) auf dem Platz am Wettspieltag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Wettspielen zwischen den Runden ist untersagt.

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:

  • Strafe für den 1. Verstoß: Grundstrafe (zwei Strafschläge)
  • Strafe für den 2. Verstoß: Disqualifikation

Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16) und Bestandteile des Platzes

Boden in Ausbesserung:
a. ist durch weiße Linien und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
b.   Mit weißen Linien gekennzeichneter Boden in Ausbesserung und eine daran angrenzende Fläche  ungewöhnlicher Platzverhältnisse werden als ein Bereich ungewöhnlicher Platzverhältnisse behandelt.
c.   Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung:
 

  • verlegte Grassoden
  • mit Kies verfüllte Drainagegräben
  • Stellen, an denen gestapeltes Holz und Schnittgut zum Abtransport bereitgestellt wurde
  • Reifenspuren durch Platzarbeiten und Carts (Buggies)
  • Schadstellen durch entfernte Baumwurzeln
  • Liegt der Ball des Spielers in einem Teil des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist und es existiert eine Behinderung von freiliegenden Baumwurzeln, die auf einem Teil des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, werden diese Wurzeln als Boden in Ausbesserung behandelt.

 

Aber: Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn die Wurzeln nur den Stand des Spielers behindern.
 

  • Boden Belüftungslöcher
  • Ansammlungen loser hinderlicher Naturstoffe (Laub)eine von einem Referee zu Boden in Ausbesserung erklärte Schadstelle
     

d.   Tierlöcher: Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch Aufgeworfenes oder der          Laufweg eines Tiers behindert ist.

Unbewegliche Hemmnisse sind:

  • alle Wege auf dem Platz, auch wenn sie keine künstlichen Oberflächen haben
  • Schutzzäune
  • Abschlagstafeln
  • Ballwascher
  • Strom- und Schaltkästen
  • Bänke
  • Müllbehälter
  • Sprinkler
  • Bunkerliner in ihrer beabsichtigten Position
  • Unbewegliche Hemmnisse nahe am Grün
     

Liegt ein Ball irgendwo auf dem Vorgrün und befindet sich ein unbewegliches Hemmnis (Sprinkler) innerhalb von zwei Schlägerlängen vor dem Ball auf der Spiellinie.


Es darf straflos Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.

Bewegliche Hemmnisse sind:

  • rote und gelbe Pfähle 
  • Wegweiser Schilder
  • Verbots Schilder

Spielgeschwindigkeit

Die Spielleitung setzt die erwartete Höchstzeit für das Spielen der Runde und der einzelnen Löcher fest. Es gilt Ziffer B2.2 der Wettspielbedingungen des GV NRW e.V.

Caddies

Einzel:             Nur Amateure sind als Caddie erlaubt. Bei Jugendspielen sind Caddies nicht zugelassen.

Mannschaft:    Nur Amateure sind als Caddie erlaubt. Dies gilt nicht, wenn ein Berater  (R 24.4 und Ziffer 5 der Wettspielbedingungen) als Caddie eingesetzt wird, der nicht Amateur ist.  Bei Jugendwettspielen dürfen nur Mannschaftsmitglieder und der Berater als Caddie eingesetzt werden.

Elektronische Kommunikationsmittel

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

Spielunterbrechung (Regel 5.7)

Signaltöne bei Spielunterbrechung
 

  • unverzügliches Unterbrechen des Spiels (Gefahr):  ein langer Signalton
  • Unterbrechung des Spiels:  wiederholt 3 kurze Signaltön
  • Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt 2 kurze Signaltöne
     

Strafe für Verstoß: siehe Regel 5.7.b (Disqualifikation)

Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).

​​​​​​​Wenn das Spiel wegen drohender Gefahr unterbrochen wird, sind alle Übungseinrichtungen ab sofort geschlossen.

Zusätzliche Hinweise

Entfernungsangaben

150 m    gelbe Deckel und grüne Pfähle mit 2 Ringen
125 m    blaue Deckel
100 m    rote Deckel und grüne Pfähle mit 1 Ring

Zeitlich befristete Sonderplatzregeln werden ggf. durch Aushang bekanntgegeben

Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe

  • Lochverlust im Lochspiel
  • 2 Strafschläge im Zählspiel