Golf und Recht

Organizer auf der Turnierrunde
 

  

Ein Golfer war während der Golfrunde vom Golf-Marshall angehalten worden.
Ihm wurde vorgeworfen, während des Turnier-Spiels seinen Organizer bedient zu haben. Gegen diesen Vorwurf setzte er sich zur Wehr.
Seine Eingabe an den Clubvorstand blieb erfolglos. Man stellte sich auf den Standpunkt, dass der Betrieb des Organizers während eines Turniers unter das Handy-Verbot falle. Dass der Golfer nicht den Telefonteil seines Organizers bedient hatte, sondern den Datenteil seines Gerätes, sei dabei unerheblich. Der Clubvorstand stützte sich insofern auf ein in vergleichbarem Zusammenhang ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Danach fallen unter das Handy-Verbot nicht nur reine Handys, sondern auch andere Geräte, sofern sie eine Telefonfunktion mitbesitzen.

Also Vorsicht und Vorsorge auch bei Kombinationsgeräten, damit diese während der Runde eines Golf-Turniers nicht eingeschaltet sind.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.04.2008