Golf und Recht

Wirbelsturm
 

  

Reisende konnten ihren Golfurlaub in der Dominikanischen Republik nach einem tropischen Wirbelsturm drei Tage nur behelfsweise genießen, da der Golfplatz unter Wasser stand und in weiten Teilen nicht bespielbar war.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Köln haben Urlauber in der Karibik, deren Aufenthalt durch die Folgen eines Wirbelsturms beeinträchtigt ist, in einem solchen Fall Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Der Richter stellte sich auf den Standpunkt, dass solche Beeinträchtigungen kein Fall „höherer Gewalt“ darstellt. Vielmehr sei ein tropischer Wirbelsturm in jener Region ein alljährlich wiederkehrendes Ereignis, für das geeignete Vorsorge zu treffen sei.

(Amtsgericht Köln, Aktenzeichen  128 C 29/97)

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.04.2008