Golf und Recht

Alkoholisiertes Turniertaxi
 

  

Der Geschädigte, ein Heranwachsender, war zu einem Bekannten ins Auto gestiegen, obwohl er bemerkt hatte, dass dieser erheblich unter Alkohol stand. Bei der anschließenden Fahrt fuhr sich der Fahrer zu Tode, der Beifahrer kam mit schweren Verletzungen davon.
Später verlangte der Beifahrer von der Haftpflichtversicherung des tödlich verunglückten Fahrers Schmerzensgeld. 
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig war dieser Anspruch zwar berechtigt, weil der Haftpflichtversicherer auch für Schäden von Insassen einzustehen hat. Nach Ansicht der Richter bestand beim Beifahrer jedoch ein Mitverschulden. Er hätte wissen müssen, dass er sich selbst gefährdete, indem er sich einem alkoholisiertem Fahrer anvertraute. Wegen dieses Mitverschuldens hat das Gericht den Anspruch des Beifahrers um ein 1/4 gekürzt.
Wäre der Beifahrer nicht lediglich heranwachsend, sondern erwachsen gewesen, wäre die Kürzung wohl noch deutlicher ausgefallen.

Also Vorsicht nach feuchtfröhlichem Ausklang eines Turniers bei Mitnahme aus Gefälligkeit und Trunkenheit des „Taxi“fahrers!

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.04.2008