|
Bei einem
Clubturnier gingen die Spieler nach Beendigung eines Dreierlochs vom Grün des
Dreierloches zu einem ca. 30 Meter entfernt aufgebauten Getränkestand. Der
nachfolgende Flight schlug sodann seine Abschläge zu jenem Dreierloch. Ein
Mitspieler verzog seinen Abschlag jedoch derart, dass er einen Spieler des am
Getränkestand verweilenden vorausgehenden Flights traf und ihn an der Hand
verletzte. Ein gewissenhafter Golfspieler darf den Ball erst schlagen, wenn er im Rahmen seiner spielerischen Fähigkeiten in der Lage ist, die Richtung und Entfernung des Schlages so zu kontrollieren, dass andere Spieler nicht gefährdet werden. Er muss damit rechnen, dass sein Ball von der beabsichtigten Flugbahn abweicht - sei es bei Topspielern auch nur geringfügig - und er muss darauf achten, dass in dem Bereich, in dem der Ball niedergehen kann, sich keine Personen aufhalten. Insofern hätte regelkonformes Verhalten darin bestanden, mit der Durchführung des Abschlages solange zu warten, bis die Vorausspielenden den Getränkestand verlassen hatten und damit außer Reichweite waren. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen U 179/96) |
||||
|
|
||||
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.04.2008