Golf und Recht

30 Meter Abweichung
 

  

Bei einem Clubturnier gingen die Spieler nach Beendigung eines Dreierlochs vom Grün des Dreierloches zu einem ca. 30 Meter entfernt aufgebauten Getränkestand. Der nachfolgende Flight schlug sodann seine Abschläge zu jenem Dreierloch. Ein Mitspieler verzog seinen Abschlag jedoch derart, dass er einen Spieler des am Getränkestand verweilenden vorausgehenden Flights traf und ihn an der Hand verletzte.
Dieser verlangte Schadensersatz und gewann den Prozess. Das Oberlandesgericht Hamm wertete  das Verhalten des nachfolgenden Spielers als Regelmissachtung:
Der Getränkestand, an dem der verletzte Spieler verweilte, befand sich etwa 130 Meter vom Abschlagspunkt entfernt, also innerhalb der Reichweite des abgeschlagenen Balls. Der Getränkestand lag auf etwa gleicher Höhe mit dem Grün, jedoch 30 Meter links davon. Wenn nun ein geschlagener Ball statt auf dem Grün an der Stelle des aufgebauten Getränkestandes landet, sei diese relativ geringe Abweichung des Balls von der idealen Linie nicht außergewöhnlich, sondern dies müsse jeder Golfspieler berücksichtigen.

Ein gewissenhafter Golfspieler darf den Ball erst schlagen, wenn er im Rahmen seiner spielerischen Fähigkeiten in der Lage ist, die Richtung und Entfernung des Schlages so zu kontrollieren, dass andere Spieler nicht gefährdet werden. Er muss damit rechnen, dass sein Ball von der beabsichtigten Flugbahn abweicht - sei es bei Topspielern auch nur geringfügig - und er muss darauf achten, dass in dem Bereich, in dem der Ball niedergehen kann, sich keine Personen aufhalten. Insofern hätte regelkonformes Verhalten darin bestanden, mit der Durchführung des Abschlages solange zu warten, bis die Vorausspielenden den Getränkestand verlassen hatten und damit außer Reichweite waren.

(Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen U 179/96)

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.04.2008