Golf und Recht

Nur keine falschen Hemmungen
 

  

Golfspieler, die einem Verein angehören, der Mitglied des Deutschen Golfverbandes (DGV) ist, und dies sind alle Spieler mit einem gültigen DGV-Ausweis, sind über den DGV automatisch für im Rahmen des Golfspiels verursachte Schäden haftpflicht- und rechtsschutzversichert.
Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Gastspieler der DGV-Mitglieder. Diese Mitversicherung wurde vorgenommen, damit ein von einem Gastspieler geschädigter DGV-Spieler im Schadensfall abgesichert ist.
Versichert ist dabei die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Golfspieler.

Damit im Schadensfall auch tatsächlich Regressansprüche und entsprechende Entschädigungen realisiert werden können, ist es allerdings erforderlich, dass der jeweilige Schädiger bekannt ist. Nur dann kann der gesetzliche Haftungsanspruch umgesetzt werden und eine Schadensregulierung durch die Versicherung erfolgen.

Deshalb sind keine Hemmungen angebracht, im Schadensfall den Schädiger ausfindig zu machen und zu melden bzw. als Schädiger ausgemacht und gemeldet zu werden.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.04.2008