Golf und Recht

Reaktion Bundesbeauftragter für Datenschutz
 

  

Unter den obigen Beiträgen ist ein Statement des Deutschen Golfverbandes (DGV) zum Thema „Veröffentlichung von Turnierergebnissen und Datenschutz“ veröffentlicht. Hierzu hat sich nunmehr der Bundesbeauftragte für den Datenschutz geäußert und die dort dargestellte Rechtsauffassung bestätigt. Seine Ausführungen decken sich mit der von Dr. Frank Meese, Rechtsanwalt aus Mönchengladbach und verantwortlich für jene Beiträge, in jenem Beitrag als für zulässig erachteten Handlungsweise, dass neben Ergebnis und Platzierung insbesondere auch der Name des Spielers in den über das Internet veröffentlichten Ergebnislisten angeführt werden darf.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz: „Schutzwürdige Interessen der Sportlerinnen und Sportler, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, sind nicht zu erkennen, vorausgesetzt, dass sich die Angaben in den Ergebnislisten auf den Namen, das Ergebnis und die Platzierung beschränken.“

Mit diesem eindeutigen Statement dürften die in der Vergangenheit geführten Diskussionen endgültig gegenstandslos geworden sein.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.04.2008