Golf und Recht

Nichtbeachtung des Fore-Rufes
 

  

Im Rahmen einer privaten Übungsrunde verzog ein Spieler seinen Schlag. Als er dem geschlagenen Ball nachschaute und die falsche Flugbahn bemerkte, rief er wegen eines anderen in der Flugbahn befindlichen Spielers laut und verständlich den Warnruf Fore. 
Der andere Spieler, ein Golfanfänger, reagierte hierauf jedoch nicht und nahm weder eine Schutzhaltung ein noch begab er sich hinter schützende Stämme. Er wurde vom geschlagenen Ball getroffen und verletzt.

Seine Regressansprüche wurden vom Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt. Nach Auffassung der Nürnberger Richter traf den Geschädigten kein Mitverschulden.

Zwar habe er sich dadurch fehlverhalten, dass er auf den Warnruf Fore weder Schutz noch Deckung gesucht habe. Der Golfspieler muss bei Warnrufen reagieren und sich zu schützen versuchen, zumal Warnrufe nur bei begründeter Gefahr erfolgen. 
Die Anforderungen an die zu stellenden Sorgfaltspflichten seien aber nicht absolut zu setzen, sondern bezogen auf die konkreten Erfahrungen und Kenntnisse der jeweils betroffenen Person. 

Entscheidend ist auf die Fähigkeit abzustellen, die Gefährlichkeit seines Fehlverhaltens zu erkennen.

Da es sich um einen Golfanfänger gehandelt hat, konnten nicht dieselben strengen Maßstäbe angesetzt werden wie bei einem erfahrenen Golfer. Die allgemeine Obliegenheit, sich selbst vor Schäden zu bewahren, ist geprägt durch die eigenen Erfahrungen und die hierdurch gewonnene Spielübersicht. Es liegt auf der Hand, dass, je erfahrener ein Golfspieler ist desto effektiver und automatisierter seine jeweiligen Schutzreaktionen sind. 
Golfanfängern gegenüber ist also besondere Vorsicht und erhöhte Rücksichtnahme angezeigt.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.04.2008