Golf und Recht

Fliegende Kastanien als Naturgefahr
 

  

Ein Hotelgast hatte seinen PKW auf dem Parkplatz eines Hotels innerhalb des eingezäunten Grundstückes in der Nähe eines Kastanienbaumes geparkt. Am nächsten Morgen stellte er fest, dass die Karosserie seines PKW durch herabfallende Kastanien beschädigt worden war. 
Seinen entsprechenden Anspruch auf Schadensersatz gegen den Betreiber des Hotels wies das Amtsgericht Wetzlar zurück.

Eine Haftung aus einem Abstellvertrag wegen Zurverfügungstellung der Parkfläche lehnten die Richter ab. Auch bestand keine sogenannte Verkehrssicherungspflicht für den Hotelbetreiber, seine Gäste vor herabfallenden Kastanien zu warnen, denn die Gefahr des Herabfallens von Kastanien sei nicht nur allgemein bekannt, sondern bei Parken des PKW unter einem solchen Baum auch erkennbar. Besondere Vorsichtsmassnahmen vom Hotelbetreiber zu erwarten, sei demzufolge nicht nur überzogen, sondern für den Hotelgast auch unüblich.

Also Vorsicht vor solchen „natürlichen Gefahren“, die auch auf dem Parklatz eines Golfclubs lauern.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.04.2008