Golf und Recht

Schuld sind die Soft-Spikes

  

Die Golferin nahm an einem Clubturnier teil. Der Zustand des Golfplatzes  stellte sich zum Zeitpunkt des Turnierstarts als matschig, glitschig und an verschiedenen Stellen völlig durchfeucht dar. Gemäss der Ausschreibung waren an Spikes lediglich sogenannte Soft-Spikes erlaubt. Ein Warnschild wegen besonderer Rutschigkeit des Geländes war nicht aufgestellt. Als die Golferin während der Runde zum Spielen ihres Balles eine Böschung herabging, rutschte sie aus, stürzte und verletzte sich.  

Nach Ansicht des Landgerichts Ellwangen durfte der Betreiber der Golfanlage die Turnierteilnahme trotz der schlechten Wetterbedingungen von der Benutzung durch Soft-Spikes abhängig machen, ohne zugleich Warnhinweise bezüglich der Rutschigkeit in Böschungen aufzustellen. 
Der Betreiber einer Sportanlage müsse deren Benutzer nur vor quasi atypischen Gefahren schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen und vom Benutzer nicht vorhersehbar bzw. nicht ohne weiteres erkennbar sind. Die Gefahren, die dem Sport üblicherweise innewohnen, trägt der Sporttreibende selbst.

Da es sich beim Golfsport traditionsgemäß um einen Freiwettersport handelt und sogar spezielle Spielregeln für schlechte Witterungsverhältnisse gelten, bestand kein Anspruch, auf witterungsbedingte Behinderungen gesondert hinzuweisen, geschweige denn, solche zu beseitigen. 
Nach dem Erscheinungsbild der Anlage sei die Rutschgefahr nicht nur erkennbar gewesen, sondern ein Golfspieler habe als Freiwettersportler erfahrungsgemäss mit einer solchen Gefahr auch rechnen müssen. Der Einwand der Golferin auf die Ungeeignetheit der Soft-Spikes für die vorhandenen Bodenverhältnisse und damit auf die Untauglichkeit des geforderten Schuhwerks blieb demzufolge unerheblich.

Hieraus folgt, dass sich jeder Golfspieler auf die konkret bestehenden Witterungsbedingungen einzustellen und Ausrüstung und insbesondere sein Verhalten hierauf anzupassen hat. Dies gilt selbst dann, wenn Anlagenbetreiber durch eigene Turniervorgaben selbst maßgeblichen Einfluss genommen hat.  

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.04.2008