Golf und Recht 

Veröffentlichung von Turnierergebnissen
und Datenschutz
 

  

Die Veröffentlichung von Turnierergebnissen mit Namen der Teilnehmer ist nach Ansicht des Deutschen Sportbundes (DSB) zulässig und verstößt nicht gegen Datenschutz. Dieser Rechtsauffassung hat sich der Deutsche Golfverband (DGV) angeschlossen.
 

Für den DGV zählen solche Veröffentlichungen zur Abwicklung des Wettspielbetriebes. Da dieser zum Kernbereich des Vereinslebens gehöre, seien entsprechende Veröffentlichungen Datenschutz-konform und könnten sowohl intern am schwarzen Brett des Vereins als auch extern in Presse sowie im Internet auf der Webseite des Vereins erfolgen.
Dementsprechend dürfe auch der Name und das Wettspielergebnis im Rahmen einer Berichterstattung über ein Vereinsturnier an die Presse weitergegeben werden. Mit einer solchen üblichen Berichtserstattung müsse das Mitglied rechnen und willige daher von vorneherein ein.
 
Auch sei in der heutigen Zeit durch die Veröffentlichung im Internet die zulässige Datenschutz-Grenze nicht überschritten. Es stünden nämlich keine schutzwürdigen Interessen der betroffenen Mitglieder einer solchen Handhabung entgegen, da diese serviceorientiert sei und dem heutigen Kommunikationsstandard entspreche.

(Deutscher Golfverband, Statement Februar 2003)

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.04.2008